Eingeschlossene Leistungen:
Preise für das verlängerte Wochenende in München (Basis Einzelzimmer für 3 Nächte):
Fr. 580.- pro Person im Einzelzimmer für Schwalbe Mitglieder
Fr. 610.- pro Person im Einzelzimmer für Nichtmitglieder
*Der Preis für das Zugsbillett ist ein Gruppentarif inkl. Sitzplatzreservierung, deshalb gibt es für GA oder Halbtax-Abo keine Vergünstigung, es fallen auch keine Zusatzkosten für Nicht-Abos an.
Reiseprogramm:
Tag 1 / Samstag, 25. April 2020
Abfahrt mit der Bahn ab Zürich HB mit EC um 7.02 Uhr in der 2. Klasse. Ankunft HB München um 11.47 Uhr. Das Hotel befindet sich in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs, zu Fuss sind es ca. 7 Minuten. Zimmerbezug. Der Nachmittag und Abend zur freien Verfügung. Mit dem Nahverkehrsticket können Besichtigungen in der Innenstadt bequem per Bus, Bahn, Tram oder S-Bahn unternommen werden.
Tag 2 / Sonntag, 26. April 2020
Frühstücksbuffet im Hotel. Der ganze Tag steht zur freien Verfügung. Mit dem Nahverkehrsticket können Besichtigungen in der Innenstadt bequem per Bus, Bahn oder S-Bahn unternommen werden. Am Abend um 19 Uhr gemeinsames Abendessen in einem typischen Hofbräuhaus.
Tag 3 / Montag, 27. April 2020
Frühstücksbuffet im Hotel. Um 10 Uhr gemeinsame Fahrt mit dem Tram zum Bavaria Filmstudio (ca. 25 Minuten Fahrt bis Haltestelle Bavaria Filmstadt, dann zu Fuss ca. 10 Minuten bis Filmstudio). Bavaria Filmstadt-Führung (ca. 90 Minuten). Wer Lust hat kann nachher noch ins 4D-Kino gehen (Dauer ca. 10 Minuten). Nachmittags Rückfahrt mit dem Tram nach München. Restlicher Nachmittag und Abend zur freien Verfügung.
Tag 4 / Dienstag, 28. April 2020
Frühstücksbuffet im Hotel. Rückfahrt mit dem EC ab München HB um 12.13 Uhr in der 2. Klasse nach Zürich. Ankunft Zürich HB um 16.58 Uhr.
Die Stornierungsbedingungen sind: ab 60 Tage vor Anreise 20% ab 30 Tagen vor Anreise 40% des Gesamtpreises, ab 14 Tage vor Anreise 60%, ab 1 Tag vor Reise oder Nichtanreise 95% des Gesamtpreises.
Wichtig: Eine Reiserücktrittsversicherung bezahlt nur, wenn ein Arztzeugnis beigelegt werden kann. Wenn jemand aus psychischen Gründen die Reise nicht antreten kann, ist zwingend ein Arztzeugnis eines Hausarztes nötig. Arbeitet die Person noch irgendwo ist auch ein Zeugnis des Arbeitgebers beizulegen, welches bescheinigt, dass man zur entsprechenden Zeit nicht arbeitsfähig war.
Anmeldefrist: bis spätestens Montag, 20. Januar 2020